Aktuelles

Aufgrund der Sperre der Gastronomie infolge des dritten Lockdowns darf der Volvo Club Österreich immer noch keine Clubabende abhalten!
Wir hoffen aber sehr, ab Ostern 2021 wieder Clubabende in unseren Clublokalen veranstalten zu dürfen!
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Die Oldtimer Messe Tulln mußte wegen der Corona-Pandemie für heuer abgesagt werden!
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21.-23. Mai 2021: XVI. Volvo-Mania Friesach
Aufgrund der Corona-Krise wurde die XVI. Volvo-Mania Friesach von 29. bis 31. Mai 2020 auf 21.-23. Mai 2021 verschoben!
Veranstalter: Elisabeth u. Robert Dietzinger, Uwe Illing u. Hannes G. Unterberger, Volvophon +43 664 437 95 65, office@volvoclub.at
Nähere Informationen zum Programmablauf: https://www.volvoclub.at/xvi-volvo-mania-21-23-5-2021
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XXVII. Frostbegrüßungsfahrt auf November 2021 verschoben!
Da wir eine Oldtimerausfahrt und keine Demonstration veranstalten, sind wir gezwungen, zum vierten Mal [SIC!]aufgrund des von der Bundesregierung verlängerten dritten Lockdowns unsere XXVII. Frostbegrüßungsfahrt um die Frosttrophy 2020 zu verschieben!
Sobald die Fahrtleiter Andreas Buchacher und Dipl. Ing. Günther Walter ein Feedback von der derzeit ja geschlossenen Gastronomie haben, geben wir den neuen Termin bekannt!
XXVII. Frostbegrüßungsfahrt um die Frost-Trophy 2020 im Mariazeller Land
Neuer Termin: November 2021
Organisation: Andreas Buchacher und Dipl. Ing. Günther Walter
Wegen der geltenden Corona-Bestimmungen muss die Teilnehmerzahl derzeit auf 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer limitiert werden!
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Da die Bundesregierung am 6. 4. 2020 um 11:00 Uhr verlautbarte, daß in Österreich keine Veranstaltungen bis mindestens Ende Juni 2020 stattfinden dürfen, war der Volvo Club Österreich leider gezwungen,
die Frühjahrsausfahrt Steiermark vom 4. April 2020 auf Frühjahr 2021 zu verschieben,
die Transylvania Tour auf 2021 zu verschieben,
den Clubabend Burgenland vom 24. April 2020 auf den Frühjahr 2021 zu verschieben,
die Volvo-Ausfahrt zum Tag der offenen Garagen Forchtenstein vom 25. April 2020 abzusagen,
den Volvo Club Österreich Stand auf der 32. Oldtimer Messe Tulln vom 16.-17. Mai 2020 auf den 15.-16. Mai 2021 zu verschieben und
die XVI. Volvo-Mania Friesach vom 29.-31. Mai 2020 auf den 21.-23. Mai 2021 zu verschieben!
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Der nächste Clubabend Wien und Wien-Umgebung findet aufgrund der Corona-Sperre der gesamten Gastronomie voraussichtlich erst wieder statt am
3. März 2021
ab 18.00 Uhr im Restaurant Schabanack, Leopoldauer Platz 90, 1210 Wien, https://www.schabanack.com/
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ABGESAGT WEGEN COVID-19: 15.-16. Mai 2021: Volvo Club Österreich Stand Nr 408 auf der 32. Oldtimer Messe Tulln
Aufgrund der Corona-Krise wurde die 32. Oldtimer Messe Tulln, von 16. bis 17. Mai 2020 auf 15.-16. Mai 2021 verschoben und mußte nun abgesagt werden!
Für den Volvo Club Österreich als bereits angemeldeten Aussteller von 2020 gelten die Anmeldung und die zugesagten Plätze auch für 2022, d.h., wir haben den Stand Nr 408 [12 m x 6 m] in Halle 4!
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4.-5. September 2021: Volvo 164-Treffen [verschoben vom 5.-6. September 2020]
Organisation: Wolfgang Hödlmoser, Tel. + 43 664 570 15 71.
Nähere Informationen zum Programmablauf folgen.
25.-26. September 2021: 29. Volvo Klassieker Beurs Rosmalen [verschoben vom 26.-27. September 2020]
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Eindrücke von der 2. Herbstausfahrt Friaul, September 2019
https://www.volvoclub.at/bericht-von-der-2-herbstausfahrt-friaul-2019
Eindrücke von der XXVI. Frostbegrüßungsfahrt um die Frost-Trophy 2019:
https://www.volvoclub.at/eindruecke-von-der-frostbegruessungsausfahrt-um...
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Europäisches Motor Veteranen Wochenende 25.-26. April 2020
ABGESAGT!
Am 25.und 26. April 2020 ist die breite Möglichkeit gegeben, unser Bekenntnis zum historischen Fahrzeug zu demonstrieren.
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiiert erstmals ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert historischer Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll. Alle Clubs, Museen und individuelle Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende ihre
Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen oder auszustellen.
Haben schon die Länder Schweden, Frankreich und selbstverständlich England mit einem speziellen Tag zum „Bekenntnis zum historischen Fahrzeug“ begonnen, aktiv Imagepflege zu betreiben, zieht jetzt Österreich Dank der Initiative des KHMÖ mit. Wir sind einen Schritt weiter, fordern wir doch ein Urteil vom einfachen Mann oder der Frau
auf der Straße. Der zufällige Zuschauer, bei einem unserer Events, fällt letztlich sein Urteil, das selbst bei Umweltfanatikern in der Mehrheit mit „gefällt mir“, „ist lieb“, oder mit „interessant“, „will ich auch in Zukunft nicht
vermissen“ durchwegs eher positiv taxiert wird.
Am Wochenende der historischen Fahrzeuge in Österreich fordern wir die Mitbürger geradezu auf, sich zu den von uns ins Spiel gebrachten Tatsachen um das historische Fahrzeug zu äußern. Auch, dass unser Tun nicht sinnlos ist, sondern harten Dienst im Auftrag der Erhaltung von technischem Kulturerbe darstellt, wollen wir gezielt vermitteln.
Wenn uns das gelingt, dann haben wir wieder massiven Rückhalt in der Bevölkerung. Unsere Chancen im Überlebenskampf sind dann im Abgaschaos, nach den mit Sicherheit zu erwartenden Kahlschlägen, je nach klassischer Antriebsart, verbessert.
Bedienen Sie sich deshalb besonders am Angebot österreichischer Veteranenclubs an diesem Wochenende. Am besten am Samstag und am Sonntag. Bewegen Sie ihren Oldtimer ruhig und sicher durch die Sturmflut moderner Mobilität, die für historische Fahrzeuge inkompatibel ist. Das historische Kraftfahrzeug markiert und ermöglicht
jedoch einen unvergleichlichen Stil und ein Fahrgefühl an Souveränität, an der jede moderne Entwicklung weit vorbei geht und uns nichts bieten kann: Egal wie schnell und sicher, komfortabel oder gar schon autonom ein modernes Mobilitätsmittel seine Passagiere wohin bringen kann, ihr Oldtimer war schon lange vorher dort. Machen Sie also in diesem Sinne am 25. oder 26. April 2020 eine Ausfahrt!
Wenn Sie bei keinem größeren Event teilnehmen, machen Sier zumindest eine Probefahrt, um die Einsatzfähigkeit ihres Fahrzeugs für den Sommer zu überprüfen.
(H. C., Motor Veteranen Zeitung 167)
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§57a KFG Überprüfung für Historische Kraftfahrzeuge
Ab heuer wird von den Prüfern beinhart durchgezogen, dass es bei der Überprüfung Deines als Historisches Kraftfahrzeug genehmigten Volvo ein schwerer Mangel ist, wenn Du bei der Überprüfung nach §57a KFG nicht das Fahrtenbuch vorlegen kannst, das dem Nachweis der Fahrbeschränkung auf 120 Tage pro Jahr dient, d.h., Du bekommst kein "Pickerl"! Und dieser Tatbestand wird in die Datenbank eingetragen, die mittlerweile mit der Genehmigungsdatenbank vernetzt ist!
Weiters muss ich Bezug auf die Punkte 2 und 3 des folgenden Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nehmen, da dieser leider unvollständig formuliert ist: Davon ausgenommen sind Wettbewerbsfahrzeuge, die nach dem Anhang K der FIA (s. Anl.) aufgebaut sind (z.B. für historische Rallyes): Sicherheitsrelevante Bauteile wie Sitze, Gurte, Tank etc. müssen immer den gültigen FIA-Normen entsprechen!
ERLASS Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung für historische Fahrzeuge ab 1. 1. 2018
1. Mit 1. Jänner 2018 treten neue Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung historischer Fahrzeuge in Kraft (BGBl. I Nr. 102/2017 vom 26. 7. 2017). Folgende Änderungen in § 57a KFG 1967 sind dabei zu berücksichtigen:
Historische Fahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 43) sind, soweit das durch das prüfende Organ be- urteilt werden kann, zu begutachten, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen. Dazu ist das Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie allfällige zusätzlich erforderliche Nachweidas Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie allfällige zusätzlich erforderliche Nachweise – allenfalls in Kopie – vorzulegen.
Bei historischen Fahrzeugen ist zusätzlich die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.
Die Umsetzung dieser Bestimmungen sowie der Bestimmung in § 57c Abs. 4d KFG, wonach eine Nichteinhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkung für ein historisches Fahrzeug durch die Begutachtungsplakettendatenbank der Behörde zu meldenist, wäre durch Verordnung zu regeln. Bis die entsprechende Verordnung in Kraft tritt und die Anpassung der Begutachtungsplakettendatenbank und der ist, wäre durch Verordnung zu regeln. Bis die entsprechende Verordnung in Kraft tritt und die Anpassung der Begutachtungsplakettendatenbank und der Begutachtungsprogramme durchgeführt ist, soll die Umsetzung durch den gegenständlichen Begutachtungsprogramme durchgeführt ist, soll die Umsetzung durch den gegenständlichen Erlass geregelt werden.
2. Es ist daher wie folgt vorzugehen :
Vor Beginn der Begutachtung sind dem prüfenden Organ die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen vorzulegen. Nur wenn diese vorgelegt werden und die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkungen durch das prüfende Organ festgestellt wird (d. h. die Zahl der Tage, an denen das Fahrzeug pro Jahr verwendet wurde, ist bei Kraftwagen nicht größer als 120 und bei Krafträdern nicht größer als 60), ist die Begutachtung vorzunehmen . In diesem Fall ist auf dem Gutachten im Bemerkungsfeld zu vermerken: „Zeitliche Fahrbeschränkungen eingehalten“
Die Übereinstimmung eines Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg mit dem Genehmigungsdokument ist, soweit das durch das prüfende Organ beurteilt werden kann, zu überprüfen. Wird eine Abweichung vom genehmigten Zustand festgestellt, ist bei der Prüfposition 0.1 Kennzeichen(tafeln) entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder –aufzeichnungen ein schwerer Mangel und im zugehörigen Bemerkungsfeld „Fahrzeug entspricht nicht schwerer Mangel und im zugehörigen Bemerkungsfeld „Fahrzeug entspricht nicht dem genehmigten Zustand“ zu vermerken. Im allgemeinen Bemerkungsfeld sind die Abweichungen im Einzelnen festzuhalten. In diesem Fall ist ein negatives Gutachten auszustellen und keine Begutachtungsplakette am Fahrzeug anzubringen oder dem Zulassungsbesitzer auszufolgen.
Die Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg ändert sich nicht gegenüber der bisherigen Vorgangsweise.
3. Kann die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkung nicht durch fahrtenbuchartige Auf zeichnungen nachgewiesen werden, besteht für den Zulassungsbesitzer die Möglichkeit, die Eintragung „Historisches Fahrzeug“ vom örtlich zuständigen Landeshauptmann streichen zu lassen.
Entspricht das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand, sind die vorgenommenen Änderungen rückzubauen oder gem. § 33 KFG dem örtlich zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Entsprechen die Änderungen nicht den Vorgaben an historische Fahrzeuge, führt das zur Streichung der Eintragung „Historisches Fahrzeug“.
Endlich EU-weite Neuregelung des Imports von Historischen Fahrzeugen!
Nun genügt ein stark vereinfachtes Sachverständigengutachten zum zollfreien Import aus Nicht-EU-Staaten! Es ist dann nur mehr die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten!
Oldtimer und Umweltschutz
Die AMV - Arbeitsgemeinschaft für Motorveteranen (der VOLVO Club Österreich ist bekanntlich Mitgliedsverein) hat gemeinsam mit ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV und der Wirtschaftskammer Österreich das anliegende Positionspapier entwickelt.
Die Wertschöpfung der Oldtimerszene in Österreich ist eine erkleckliche und dank der Wirtschaftskammer Österreich auch bestens dokumentiert. Auch etliche Mitglieder des VOLVO Club Österreich sind hauptberuflich in der Veteranenbranche tätig.
Wir werden alles tun, um zu verhindern, daß es in Österreich Fahrverbote in Städten geben wird!
Hannes G. Unterberger, m.p.
Download Positionspapier Historische Kraftfahrzeuge und Umweltschutz
Die AMV - Arbeitsgemeinschaft für Motorveteranen arbeitet stets daran, dafür zu sorgen, daß wir unsere hisatorischen Fahrzeuge auch weiter auf unseren Straßen bewegen können.